HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
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13.11.2012, 17:21
Beitrag: #13
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RE: HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
(13.11.2012 16:43)blindworm schrieb: Mit der Maßgeblichkeit der HB für die StB wurde es begründet. Den Teil mit dem IAB könnte ich ja noch nachvollziehen, weil der IAB nicht in der Bilanz steht. Man könnte argumentieren, dass dies qualitativ etwas anderes ist als der Bewertungsvorbehalt § 5 (6) EStG. Trotzdem würde ich dem entgegenhalten, dass auch die Steuer selbst, die ja in der Bilanz steht, ergebnismindernd wirkt, weshalb sie außerbilanziell wieder hinzugerechnet werden. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben ereilt dasselbe Schicksal. Und die Maßgeblichkeit ist hier doch gerade durch § 5 (6) durchbrochen. Es gibt keinen Grund, latente Steuern rückzustellen, weil sie in der Steuerbilanz doch korrekt berechnet sind. Würde man dem IAB-Gedanken folgen, so gäbe es zweierlei Sorten latente Steuern, die auch unterschiedlich behandelt werden müssten: a) die, die sich durch den IAB (und durch Ertragsteuern und nabzBA ergeben). Diese würden zur Rückstellung führen. b) die, die sich durch Bewertungsunterschiede ergeben. Diese dürften nicht zur Rückstellung führen. Wo würde man da den Sonderposten mit Rücklageanteil einordnen? ® |
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