Erklärungspflicht?
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19.10.2012, 09:02
Beitrag: #15
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RE: Erklärungspflicht?
So mache ich das in diesen Fällen auch
Ich schicke einmal eine vollständige Erklärung zu FA, weise darauf hin, dass zwar eine Pflichtveranlagung vorliegt, die Steuer eine Steuer aber regelmäßig nicht anfällt. Da mit einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse nicht zu rechnen ist bitte ich aus Vereinfachungsgründen zukünftig auf die Veranlagung zu verzichten. Den Mandanten schreibe ich, dass die trotzdem alle Belege aufheben müssen (für den Fall der Fälle ...), und bei einer eventuellen Änderung der Verhältnisse sich umgehend melden sollen. Häufig habe ich dieses Verfahren auch im Zusammenhang mit der Beantragung einer NV BEscheinigung bei Rentnern. Diese Anträge kommen beim FA aber eigentlich immer problemlos durch :-) lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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Erklärungspflicht? - Opa - 18.10.2012, 12:43
AW: Erklärungspflicht? - Stadtkatze - 18.10.2012, 12:53
RE: Erklärungspflicht? - Opa - 18.10.2012, 13:33
AW: Erklärungspflicht? - Stadtkatze - 18.10.2012, 13:37
RE: Erklärungspflicht? - blind**** - 18.10.2012, 13:45
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RE: Erklärungspflicht? - tolledeu - 18.10.2012, 15:20
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RE: Erklärungspflicht? - ecro - 19.10.2012, 09:57
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RE: Erklärungspflicht? - Jive - 19.10.2012 09:02
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