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Erklärungspflicht? - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Abgabenordnung/FGO (/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: Erklärungspflicht? (/showthread.php?tid=2602) Seiten: 1 2 |
Erklärungspflicht? - Opa - 18.10.2012 12:43 Ehepaar beide Rentner ca. 19.000,- Gesamtbetrag der EK --> ca. 13.500,- zvE Nun verdienst sich der Ehemann noch etwas (3.000,-) als Musiker hinzu. Dies würde unter § 3 26. fallen. Aber egal wie, das zvE bleibt immer unter dem Steuer-FB, also 0,- Steuer. Besteht hier aber überhaupt eine Erklärungspflicht? Dem § 46 EStG bzw. dem § 56 EStDV kann ich das nicht entnehmen. AW: Erklärungspflicht? - Stadtkatze - 18.10.2012 12:53 Ja, § 56 S. 1 Nr. 1a EStDV. Ich glaube nicht, dass die Einkünfte aus der Tätigkeit als Musiker von 3 Nr. 26 erfasst sind. RE: Erklärungspflicht? - Opa - 18.10.2012 13:33 Zitat:Einnahmen ... aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder ...Er spielt in Alten-, Pflegeheimen usw. etwas Musik, trägt ein paar Sketche vor, arbeitet als Kabaretist usw. Er war früher Schauspieler am hiesigen Theater. AW: Erklärungspflicht? - Stadtkatze - 18.10.2012 13:37 Ok. künstlerisch könnte sein. ...im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,... RE: Erklärungspflicht? - blind**** - 18.10.2012 13:45 Hallo, Zitat:in Alten-, Pflegeheimen Welche Art von Träger ? Gruß RE: Erklärungspflicht? - Opa - 18.10.2012 14:05 Beiderseits. Caritative Einrichtungen, städt. Heime... bunte Palette. Aber selbst wenn es gewerbl., sonst. o.ä. EK wären, durch den Altersentlastungsbetrag (ca. 1.200,-) --> immer 0,- Aber wenn ich den 56 richtig verstehe, müssten sie ja auch ohne diese 3.000,- eine Erklärung abgeben, da ca. 19.000,- Gesamtbetrag der EK, also mehr als das Doppelte des Grund-FB (16.008,-). Oder? RE: Erklärungspflicht? - Uwe - 18.10.2012 14:32 Hallo, § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG Zitat: Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, M.E. liegen Einkünfte über 410 Euro vor, da die Übungsleiterpauschale aktuell bei 2.100 Euro, die Einnahmen bei 3.000 Euro liegen, so dass die anderen, nicht dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfenden Einkünfte über 410 Euro liegen. Daher besteht eine Abgabepflicht nach § 46 EStG. Gruss Uwe RE: Erklärungspflicht? - Opa - 18.10.2012 15:02 Zitat:Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger ArbeitDas trifft aber nicht zu, da beide Rentner sind, also sonstige EK. RE: Erklärungspflicht? - tolledeu - 18.10.2012 15:20 (18.10.2012 14:05)Opa schrieb: Aber wenn ich den 56 richtig verstehe, müssten sie ja auch ohne diese 3.000,- eine Erklärung abgeben, da ca. 19.000,- Gesamtbetrag der EK, also mehr als das Doppelte des Grund-FB (16.008,-). Oder? Richtig, so lese ich den § auch. Erklärungspflicht m.E. ja, ob auch veranlagt wird entscheidet das FA. RE: Erklärungspflicht? - Uwe - 18.10.2012 15:46 Hallo, @Opa, hiermit ziehe ich meine unqualifizierte Aussage zurück ... ![]() Es ist hier aber auch wieder unerträglich heiß ... ![]() Gruss Uwe |