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Forderungsverzicht zwischen zwei GmbHs
11.07.2012, 19:18
Beitrag: #2
Forderungsverzicht zwischen zwei GmbHs
Und hinter der y GmbH steht dann auch Herr X? Dann vGA und vE via Muttergesellschaft. Wenn weder Y GmbH noch Herr X beide Gesellschaften (A und B) beherrschen können, sollte keine vGA und somit keine vE vorliegen, weil dann der Verzicht nicht gesellschaftsrechtlich sondern betrieblich veranlasst ist. Zu demselben Ergebnis (keine vGA) könnte man ggf noch kommen, wenn auch andere Gläubiger der notleidenden Gesellschaft Sanierungsbeiträge leisten.
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Forderungsverzicht zwischen zwei GmbHs - showbee - 11.07.2012 19:18

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