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Bekanntgabe Rechtsnachfolge
15.03.2012, 18:32
Beitrag: #2
RE: Bekanntgabe Rechtsnachfolge
Ich würde den Bescheid genau wie von dir beschrieben bekanntgeben.

Die Unternehmereigenschaft ist aus meiner Sicht durch die Einbringung des EU in die GbR nicht "weitergereicht" und daher wäre eine andere Bekanngabe nicht möglich.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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Nachrichten in diesem Thema
Bekanntgabe Rechtsnachfolge - Kiharu - 15.03.2012, 18:22
RE: Bekanntgabe Rechtsnachfolge - Stadtkatze - 15.03.2012 18:32

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