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Bekanntgabe Rechtsnachfolge - Druckversion

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Bekanntgabe Rechtsnachfolge - Kiharu - 15.03.2012 18:22

Ich brauche mal Hilfe bei folgendem Problem:

B und H haben bis zum 31.07.07 eine GbR betrieben. H kündigt zum 31.12.07 den Gesellschaftsvertrag --> die Anteile wachsen dem B zu = Gesamtrechtsnachfolge

B zögert nicht lange und bringt das Einzelunternehmen zum 01.01.08 in eine neue GbR mit seiner Frau ein. Von Seiten der Frau erfolgt keine Geldeinlage oder sonstiges. Sie ist an der neuen GbR mit 5% beteiligt. --> Einbringung nach § 6 Abs. 5 EStG --> Einzelrechtsnachfolge

Soweit ist noch alles klar.

Nun soll für das Jahr 2007 der Umsatzsteuerbescheid geändert werden.
Frage: Wer ist Inhaltsadressat des geänderten Umsatzsteuerbescheides 2007.

Mein Vorschlag:

Der Bescheid ergeht ausschließlich an B mit dem Vermerk als Gesamtrechtsnachfolger der GbR B + H.

Die nachfolgende Einzelrechtsnachfolge durch Einbringung in die "neue" GbR ist unbeachtlich.

Andere Ansichten? Meinungen? Gedankenanstösse? Bin für alles dankbar.


RE: Bekanntgabe Rechtsnachfolge - Stadtkatze - 15.03.2012 18:32

Ich würde den Bescheid genau wie von dir beschrieben bekanntgeben.

Die Unternehmereigenschaft ist aus meiner Sicht durch die Einbringung des EU in die GbR nicht "weitergereicht" und daher wäre eine andere Bekanngabe nicht möglich.


RE: Bekanntgabe Rechtsnachfolge - Kiharu - 16.03.2012 19:48

Danke. Dann lag ich ja doch nicht so verkehrt.