15.03.2012, 18:22
Ich brauche mal Hilfe bei folgendem Problem:
B und H haben bis zum 31.07.07 eine GbR betrieben. H kündigt zum 31.12.07 den Gesellschaftsvertrag --> die Anteile wachsen dem B zu = Gesamtrechtsnachfolge
B zögert nicht lange und bringt das Einzelunternehmen zum 01.01.08 in eine neue GbR mit seiner Frau ein. Von Seiten der Frau erfolgt keine Geldeinlage oder sonstiges. Sie ist an der neuen GbR mit 5% beteiligt. --> Einbringung nach § 6 Abs. 5 EStG --> Einzelrechtsnachfolge
Soweit ist noch alles klar.
Nun soll für das Jahr 2007 der Umsatzsteuerbescheid geändert werden.
Frage: Wer ist Inhaltsadressat des geänderten Umsatzsteuerbescheides 2007.
Mein Vorschlag:
Der Bescheid ergeht ausschließlich an B mit dem Vermerk als Gesamtrechtsnachfolger der GbR B + H.
Die nachfolgende Einzelrechtsnachfolge durch Einbringung in die "neue" GbR ist unbeachtlich.
Andere Ansichten? Meinungen? Gedankenanstösse? Bin für alles dankbar.
B und H haben bis zum 31.07.07 eine GbR betrieben. H kündigt zum 31.12.07 den Gesellschaftsvertrag --> die Anteile wachsen dem B zu = Gesamtrechtsnachfolge
B zögert nicht lange und bringt das Einzelunternehmen zum 01.01.08 in eine neue GbR mit seiner Frau ein. Von Seiten der Frau erfolgt keine Geldeinlage oder sonstiges. Sie ist an der neuen GbR mit 5% beteiligt. --> Einbringung nach § 6 Abs. 5 EStG --> Einzelrechtsnachfolge
Soweit ist noch alles klar.
Nun soll für das Jahr 2007 der Umsatzsteuerbescheid geändert werden.
Frage: Wer ist Inhaltsadressat des geänderten Umsatzsteuerbescheides 2007.
Mein Vorschlag:
Der Bescheid ergeht ausschließlich an B mit dem Vermerk als Gesamtrechtsnachfolger der GbR B + H.
Die nachfolgende Einzelrechtsnachfolge durch Einbringung in die "neue" GbR ist unbeachtlich.
Andere Ansichten? Meinungen? Gedankenanstösse? Bin für alles dankbar.