Kinderbetreuungskosten
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03.02.2012, 16:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2012 16:39 von Stadtkatze.)
Beitrag: #12
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RE: Kinderbetreuungskosten
zaunkönig schrieb:wird eigentlich zwischen einer aktiven und einer passiven Beschäftigung unterschieden? Davon habe ich noch nicht gehört oder gelesen. zaunkönig schrieb:Insoweit sehe ich durchaus Argumentation für die 4 Monate. ...hmmm - ich sehe das inzwischen auch nicht mehr als abwägig an. Die vier Monate gelten z. B. bei einer Unterbrechnung wg. Krankheit o. Urlaub. Bis 2000 hieß die Elternzeit Erziehungsurlaub. Wenn die "Namensänderung" mal mit berücksichtigt, kann man schon die vier Monate ins Spiel bringen. (Die Namensänderung ist hier selbstverständlich kein Grund, denn die Sache ist ja nicht anders) Obwohl ich mit meinem Bauch noch keine Einigung erzielt habe, tendiere ich nun doch dazu, dass Kinderbetreuungskosten für die in Rede stehenden vier Monate gewährt werden können. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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Kinderbetreuungskosten - Dragon - 02.09.2011, 11:20
RE: Kinderbetreungskosten - fliederus2 - 02.09.2011, 20:54
RE: Kinderbetreungskosten - meyer - 03.09.2011, 14:38
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