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Kinderbetreuungskosten
03.02.2012, 09:09
Beitrag: #11
RE: Kinderbetreuungskosten
Hallo,

wird eigentlich zwischen einer aktiven und einer passiven Beschäftigung unterschieden?

Elternzeit ist doch in aller Regel ein gesetzlicher Befreiungstatbestand, der lediglich zu einer Freistellung aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis führt.

Streng genommen dürften dann auch andere Befreiungstatbestände, wie z.B. Familienpflege, dann auch dazu führen, dass die Kinderbetreuungskosten nicht anerkannt werden müssten. Und solcherlei Tatbestände gibt es ja reichlich.

Insoweit sehe ich durchaus Argumentation für die 4 Monate.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Kinderbetreuungskosten - Dragon - 02.09.2011, 11:20
RE: Kinderbetreungskosten - meyer - 03.09.2011, 14:38
RE: Kinderbetreuungskosten - Dragon - 01.02.2012, 19:15
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