Kinderbetreuungskosten
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01.02.2012, 21:10
Beitrag: #5
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RE: Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten können m. E. sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Hier sehe ich die Erwerbestätigkeit i. S. d. BMF-Schreibens unterbrochen. Die Elternzeit stellt m. E. keine Erwerbstätigkeit dar, weil die Mutter keiner Tätigkeit nachgeht, die auf die Erzielung von Einkünften gerichtet ist. Daher kommt auch aus meiner Sicht die Anwendung der "4-Monats-Regelung" nicht in Betracht.
Zum Klagerisiko möchte ich hier nichts sagen. Ich verwette mein Fell nur, wenn ich sicher bin, dass ich es ganz bestimmt behalte. ![]() Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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Nachrichten in diesem Thema |
Kinderbetreuungskosten - Dragon - 02.09.2011, 11:20
RE: Kinderbetreungskosten - fliederus2 - 02.09.2011, 20:54
RE: Kinderbetreungskosten - meyer - 03.09.2011, 14:38
RE: Kinderbetreuungskosten - Dragon - 01.02.2012, 19:15
RE: Kinderbetreuungskosten - Stadtkatze - 01.02.2012 21:10
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