Kinderbetreuungskosten
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01.02.2012, 19:15
Beitrag: #4
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RE: Kinderbetreuungskosten
Hallo,
nun ist es also so gekommen wie ich es nicht haben wollte. ![]() Mdt. erhält nur für die ersten 2 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes die KBK (Kinderbetreuungskosten) anerkannt, da die Kindesmutter ja ab da nicht mehr erwerbstätig ist. Zumindest für weitere 4 Monate sollte das FA die Kosten doch anerkennen, wenn ich die netten Beamten auf die Tz. 24 des BMF-Schreiben vom 19.01.2007 (Anwendungsschreiben zu den KBK). Dort steht "Wird die Erwerbstätigkeit z.B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Urlaub unterbrochen, können auch die während der Zeit der Unterbrechung entstandenen Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden, längstens jedoch für einen zusammenhängenden Zeitraum von vier Monaten." Oder was meinte Ihr? Mutter hat das zweite Kind länger als vier Monate zu Hause erzogen und ist erst danach wieder arbeiten. Leider passte ja das von mir vor kurzem gesuchte Urteil (Az. 7 K 2296/11) des FG Düsseldorf nicht ganz. Nach Rücksprache mit dem Mandanten über mögliche Gerichtskosten würde ich aber auch Klagen - wie würdet Ihr hier die Chancen sehen? Ciao Dragon |
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Nachrichten in diesem Thema |
Kinderbetreuungskosten - Dragon - 02.09.2011, 11:20
RE: Kinderbetreungskosten - fliederus2 - 02.09.2011, 20:54
RE: Kinderbetreungskosten - meyer - 03.09.2011, 14:38
RE: Kinderbetreuungskosten - Dragon - 01.02.2012 19:15
RE: Kinderbetreuungskosten - Stadtkatze - 01.02.2012, 21:10
RE: Kinderbetreuungskosten - Uwe - 01.02.2012, 21:19
RE: Kinderbetreuungskosten - Dragon - 02.02.2012, 09:48
RE: Kinderbetreuungskosten - Uwe - 02.02.2012, 10:51
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RE: Kinderbetreuungskosten - zaunkönig - 03.02.2012, 09:09
RE: Kinderbetreuungskosten - Stadtkatze - 03.02.2012, 16:37
RE: Kinderbetreuungskosten - Dragon - 05.02.2012, 22:18
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