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Sammelposten bei Betriebsaufgabe und Neugründung
17.01.2012, 10:24
Beitrag: #1
Sammelposten bei Betriebsaufgabe und Neugründung
Hallo Kollegen,

ich brauche mal wieder einen Denkschubser:

Ein Mandant gibt seinen Betrieb A auf und gründet einen anderen Betrieb B neu (beides Einzelfirmen).

Im Anlagevermögen von A steht noch ein Sammelposten mit 2 Jahren Restlaufzeit (aus 2009, also innerhalb 3 Jahren nach Kauf ).

Muss ich da außer § 6 Abs 5 noch etwas beachten?

=> ich würde den jetzt bei der Betriebsaufgabe des Betriebes A ausbuchen und in den neuen Betrieb B einbuchen und dort weitere 2 Jahre "abschreiben". => korrekt?

Gruß, die Catja

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Sammelposten bei Betriebsaufgabe und Neugründung - Catja - 17.01.2012 10:24

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