17.01.2012, 10:24
Hallo Kollegen,
ich brauche mal wieder einen Denkschubser:
Ein Mandant gibt seinen Betrieb A auf und gründet einen anderen Betrieb B neu (beides Einzelfirmen).
Im Anlagevermögen von A steht noch ein Sammelposten mit 2 Jahren Restlaufzeit (aus 2009, also innerhalb 3 Jahren nach Kauf ).
Muss ich da außer § 6 Abs 5 noch etwas beachten?
=> ich würde den jetzt bei der Betriebsaufgabe des Betriebes A ausbuchen und in den neuen Betrieb B einbuchen und dort weitere 2 Jahre "abschreiben". => korrekt?
Gruß, die Catja
ich brauche mal wieder einen Denkschubser:
Ein Mandant gibt seinen Betrieb A auf und gründet einen anderen Betrieb B neu (beides Einzelfirmen).
Im Anlagevermögen von A steht noch ein Sammelposten mit 2 Jahren Restlaufzeit (aus 2009, also innerhalb 3 Jahren nach Kauf ).
Muss ich da außer § 6 Abs 5 noch etwas beachten?
=> ich würde den jetzt bei der Betriebsaufgabe des Betriebes A ausbuchen und in den neuen Betrieb B einbuchen und dort weitere 2 Jahre "abschreiben". => korrekt?
Gruß, die Catja