Steuerberater

Normale Version: Sammelposten bei Betriebsaufgabe und Neugründung
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Hallo Kollegen,

ich brauche mal wieder einen Denkschubser:

Ein Mandant gibt seinen Betrieb A auf und gründet einen anderen Betrieb B neu (beides Einzelfirmen).

Im Anlagevermögen von A steht noch ein Sammelposten mit 2 Jahren Restlaufzeit (aus 2009, also innerhalb 3 Jahren nach Kauf ).

Muss ich da außer § 6 Abs 5 noch etwas beachten?

=> ich würde den jetzt bei der Betriebsaufgabe des Betriebes A ausbuchen und in den neuen Betrieb B einbuchen und dort weitere 2 Jahre "abschreiben". => korrekt?

Gruß, die Catja
Vom Gefühl her stimme ich dir zu. schau doch mal in den neuen §6 (5) erlass
siehe auch Rz. 4 des von @Taxman erwähnten Schreibens.

Hier das in Rz. 4 genannte Schreiben zur Vollständigkeit.
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