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Sammelposten bei Betriebsaufgabe und Neugründung - Catja - 17.01.2012 10:24 Hallo Kollegen, ich brauche mal wieder einen Denkschubser: Ein Mandant gibt seinen Betrieb A auf und gründet einen anderen Betrieb B neu (beides Einzelfirmen). Im Anlagevermögen von A steht noch ein Sammelposten mit 2 Jahren Restlaufzeit (aus 2009, also innerhalb 3 Jahren nach Kauf ). Muss ich da außer § 6 Abs 5 noch etwas beachten? => ich würde den jetzt bei der Betriebsaufgabe des Betriebes A ausbuchen und in den neuen Betrieb B einbuchen und dort weitere 2 Jahre "abschreiben". => korrekt? Gruß, die Catja RE: Sammelposten bei Betriebsaufgabe und Neugründung - Taxman - 17.01.2012 13:59 Vom Gefühl her stimme ich dir zu. schau doch mal in den neuen §6 (5) erlass RE: Sammelposten bei Betriebsaufgabe und Neugründung - Dragon - 17.01.2012 15:11 siehe auch Rz. 4 des von @Taxman erwähnten Schreibens. Hier das in Rz. 4 genannte Schreiben zur Vollständigkeit. |