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Einbringung EU in GmbH
12.12.2011, 20:11
Beitrag: #2
RE: Einbringung EU in GmbH
Sicher, dass du eine mittelbare Schenkung hast?

M.E. schenkt A dem B einen Teil seines EU, den beide sodann in eine GmbH einbringen. §§ 13a, 13b ErbStG wären nicht anwendbar, da kein ganzer Betrieb auf den Erwerber übergeht.

Ohne nun über § 42AO (höhöhö) nachzudenken, wäre m.E. die von dir vorgeschlagene Alternative sinnvoller.

Gruß
Tax

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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Einbringung EU in GmbH - Buchi - 12.12.2011, 17:59
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