Spenden an Empfänger im EU/EWR-Raum
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29.09.2011, 12:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2011 18:23 von meyer.)
Beitrag: #11
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RE: Spenden an Empfänger im EU/EWR-Raum
Mein Problem ist tatsächlich das von @Kiharu geschilderte. Das zweite BMF-Schreiben hatte ich auch schon gesehen, ist aber wohl nicht mein Problem, denn dass die rk-Kirche als Zuwendungsempfänger kirchliche Zwecke fördert (zumindest sollte Sie das, auch wenn man in der Praxis da schon mal Zweifel haben kann) und in Deutschland entsprechend begünstigt ist, dürfte außer Frage stehen.
Wenn ich das hier so lese, wird beim Finanzamt aber mangels klarer Vorgaben auch keiner wissen, wann eine Spende zum Ansehen der Bundesrepublik D beitragen kann. Es sei denn, man versteht das BMF-Schreiben so, dass wegen des EuGH-Urteils die zusätzlichen Voraussetzungen mit der Förderung natürlicher Personen im Inland oder des Ansehens der BRD nicht mehr anzuwenden seien. Das fände ich dann allerdings alles andere als eindeutig formuliert. Die zitierte Kommentierung sagt, die "Regelung enthalte keinen vollzugsfähigen Inhalt". Könnte man auch so verstehen, dass das Ganze sowieso nicht beurteilbar ist und daher letztlich immer unterstellt werden muss. |
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