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Spenden an Empfänger im EU/EWR-Raum
29.09.2011, 07:02
Beitrag: #5
RE: Spenden an Empfänger im EU/EWR-Raum
Das BMF-Schreiben vom 16.05.11 dürfte auch kaum weiter helfen, da es sich nicht mit der von @meyer angesprochenen Problematik beschäftigt.

Vielleicht hilft dies:

Kulosa in: Herrmann/Heuer/Raupach EStG/KStG, Kommentar, § 10b EStG

Zitat:Beitrag der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland: Alternativ lässt Abs. 1 Satz 6 einen Abzug von Zuwendungen an einen ausländ. öffentlich-rechtlichen Empfänger auch dann zu, wenn dessen Tätigkeit neben der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen kann. Dies dürfte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers vor allem dann der Fall sein, wenn nach außen hin deutlich wird, dass der begünstigte Zweck mit Mitteln aus Deutschland verwirklicht wird („tue Gutes und rede darüber”Wink; es bedarf allerdings nicht notwendig einer „spürbaren oder messbaren Auswirkung auf das Ansehen Deutschlands im Ausland” (BTDrucks. 16/11108, 46), so dass die zu überwindende Hürde nicht allzu hoch ist. Letztlich soll die Regelung bewirken, dass jedenfalls öffentlich-rechtliche ausländ. Empfänger nur dann mit deutschen Steuermitteln gefördert werden sollen, wenn Deutschland wenigstens einen minimalen - wenn auch immateriellen und nur in einem Ansehensgewinn bestehenden - Vorteil durch die Verwirklichung der begünstigten Tätigkeit hat. Ein vollzugsfähiger Inhalt der Norm lässt sich angesichts dessen kaum feststellen (zu Recht krit. daher auch Tipke in Tipke/Kruse, § 51 AO Tz. 7-9; Geserich, DStR 2009, 1173, 1177; Winheller/Klein, DStZ 2009, 193 [195]).

Bei Bedarf kann ich dann noch den Aufsatz aus DStR zur Verfügung stellen (e-mail adresse bitte per PN)

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Spenden an Empfänger im EU/EWR-Raum - Kiharu - 29.09.2011 07:02

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