Örtliche Zuständigkeit
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31.08.2011, 13:09
Beitrag: #1
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Örtliche Zuständigkeit
Hallo
kurze Frage zur örtlichen Zuständigkeit einer GmbH Satzungssitz am Ort des Registergerichts in Gemeinde A. Dort gibt es auch eine Meldeanschrift von wo Post weitergeleitet wird (also eine Art Postfach) Geschäftsadresse und Verwaltungssitz in Gemeinde B Finanzamt der Gemeinde A fordert alle Steuererklärungen an. Finanzamt der Gemeinde B erhält die USt-VA Wer bekommt denn jetzt was, und wo liegt gegebenenfalls ein Versäumnis mit rechtlichen Konsequenzen? Meine Vermutung: FA A ist zuständig Keine rechtlichen Konsequenzen (seit MoMiG) ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Örtliche Zuständigkeit - zaunkönig - 31.08.2011 13:09
RE: Örtliche Zuständigkeit - showbee - 31.08.2011, 18:42
RE: Örtliche Zuständigkeit - zaunkönig - 31.08.2011, 19:13
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