Steuerberater

Normale Version: Örtliche Zuständigkeit
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Hallo

kurze Frage zur örtlichen Zuständigkeit einer GmbH

Satzungssitz am Ort des Registergerichts in Gemeinde A. Dort gibt es auch eine Meldeanschrift von wo Post weitergeleitet wird (also eine Art Postfach)

Geschäftsadresse und Verwaltungssitz in Gemeinde B


Finanzamt der Gemeinde A fordert alle Steuererklärungen an.
Finanzamt der Gemeinde B erhält die USt-VA


Wer bekommt denn jetzt was, und wo liegt gegebenenfalls ein Versäumnis mit rechtlichen Konsequenzen?



Meine Vermutung:
FA A ist zuständig
Keine rechtlichen Konsequenzen (seit MoMiG)
20 AO, GL ist entscheidend, Sitz nur subs, also FA B für KSt. Dto für USt nach 21 AO!
Hallo,

danke Dir.
Bin inzwischen dazu gekommen mal in die AO zu schauen und komme zu dem gleichen Ergebnis.
Referenz-URLs