31.08.2011, 13:09
Hallo
kurze Frage zur örtlichen Zuständigkeit einer GmbH
Satzungssitz am Ort des Registergerichts in Gemeinde A. Dort gibt es auch eine Meldeanschrift von wo Post weitergeleitet wird (also eine Art Postfach)
Geschäftsadresse und Verwaltungssitz in Gemeinde B
Finanzamt der Gemeinde A fordert alle Steuererklärungen an.
Finanzamt der Gemeinde B erhält die USt-VA
Wer bekommt denn jetzt was, und wo liegt gegebenenfalls ein Versäumnis mit rechtlichen Konsequenzen?
Meine Vermutung:
FA A ist zuständig
Keine rechtlichen Konsequenzen (seit MoMiG)
kurze Frage zur örtlichen Zuständigkeit einer GmbH
Satzungssitz am Ort des Registergerichts in Gemeinde A. Dort gibt es auch eine Meldeanschrift von wo Post weitergeleitet wird (also eine Art Postfach)
Geschäftsadresse und Verwaltungssitz in Gemeinde B
Finanzamt der Gemeinde A fordert alle Steuererklärungen an.
Finanzamt der Gemeinde B erhält die USt-VA
Wer bekommt denn jetzt was, und wo liegt gegebenenfalls ein Versäumnis mit rechtlichen Konsequenzen?
Meine Vermutung:
FA A ist zuständig
Keine rechtlichen Konsequenzen (seit MoMiG)