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Örtliche Zuständigkeit - zaunkönig - 31.08.2011 13:09 Hallo kurze Frage zur örtlichen Zuständigkeit einer GmbH Satzungssitz am Ort des Registergerichts in Gemeinde A. Dort gibt es auch eine Meldeanschrift von wo Post weitergeleitet wird (also eine Art Postfach) Geschäftsadresse und Verwaltungssitz in Gemeinde B Finanzamt der Gemeinde A fordert alle Steuererklärungen an. Finanzamt der Gemeinde B erhält die USt-VA Wer bekommt denn jetzt was, und wo liegt gegebenenfalls ein Versäumnis mit rechtlichen Konsequenzen? Meine Vermutung: FA A ist zuständig Keine rechtlichen Konsequenzen (seit MoMiG) RE: Örtliche Zuständigkeit - showbee - 31.08.2011 18:42 20 AO, GL ist entscheidend, Sitz nur subs, also FA B für KSt. Dto für USt nach 21 AO! RE: Örtliche Zuständigkeit - zaunkönig - 31.08.2011 19:13 Hallo, danke Dir. Bin inzwischen dazu gekommen mal in die AO zu schauen und komme zu dem gleichen Ergebnis. |