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Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung
12.08.2011, 08:00
Beitrag: #5
RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung
Es geht dabei ja um die Verrechnung des Zinsanteils aus der Erhöhung des Planvermögens. Dafür ist der Zinsaufwand! §246 (2) S. 2 2. Halbsatz HGB
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RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - supalarsi - 12.08.2011 08:00

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