Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung
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11.08.2011, 22:35
Beitrag: #4
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RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung
es ist aufzuteilen, da die Anpassung der Pensionsrückstellung zum einen Teil aus dem höheren Pensionsanspruch des Berechtigten und zum Teil aus der Abzinsung gem. § 253 (2) HGB.
aber man darf auch nicht den Grundsatz der Wirtschaftlich- und Wesentlichkeit ausser Acht lassen. Also wenn es Peanuts sind, kräht da kein Hahn nach ![]() "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - Dragon - 11.08.2011, 15:56
RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - zaunkönig - 11.08.2011, 19:22
RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - Dragon - 11.08.2011, 21:24
RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - Taxman - 11.08.2011 22:35
RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - supalarsi - 12.08.2011, 08:00
RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - zaunkönig - 12.08.2011, 08:37
RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - höfner501 - 12.08.2011, 12:09
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