Nießbrauch und § 13c ErbStG
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20.07.2011, 09:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2011 10:00 von Buchi.)
Beitrag: #3
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RE: Nießbrauch und § 13c ErbStG
Wieso überhaupt eine Aufteilung nach § 10 (6) S. 5 ErbStG?
Das MWG ist doch nicht nach § 13c ErbStG begünstigt, weil der Nießbrauch auf das ganze Grundstück bestellt wurde. § 13c ErbStG gilt doch nur für den restlichen (vermieteten) Teil (R 36 (6) AEErbstG und das Beispiel in H 36 "Nutzungsrecht". Mein Vorschlag: MWG bei der Erbin nicht begünstigt Nießbrauch bei der Erbin voll Nachlassverbindlichkeit Nießbrauch bei der Lebensgefährtin sowieso nicht begünstigt Gruß Buchi |
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Nießbrauch und § 13c ErbStG - Taxman - 19.07.2011, 23:08
RE: Nießbrauch und § 13c ErbStG - zaunkönig - 20.07.2011, 06:45
RE: Nießbrauch und § 13c ErbStG - Buchi - 20.07.2011 09:57
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