19.07.2011, 23:08
Nabend zusammen,
ich hab da ein kleines Verständnisproblem.
SV:
Erwerb von Todes wegen
Alleinerbin die Tochter
Im Vermögen ein Mietwohngrundstück, an dem ein Nießbrauch zu Gunsten der Lebensgefährtin des Verstorbenen bestellt werden soll.
Grds. ist das Mietwohngrundstück § 13c begünstigt. Der Nießbrauch ist gem. § 10 (5) Nr. 2 als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.
nun bin ich in einer probeklausur hingegangen und habe den gemeinen wert des Nießbrauches gem. § 10 (6) S. 5 ErbStG mit 90% angesetzt.
Nun stand in den Lösungshinweisen nur lappidar, dass der Nießbrauch zu 100% abzuziehen ist, da dieser bei der Bewertung des MWG ausser Acht gelassen wurde und dies auch nicht dem § 10 (6) 5 ErbStG.
Ich verstehe das nicht. Könnte mir das bitte mal einer erklären bzw. eine amtliche Fundstelle hierfür nennen?
Danke im Voraus
Tax
ich hab da ein kleines Verständnisproblem.
SV:
Erwerb von Todes wegen
Alleinerbin die Tochter
Im Vermögen ein Mietwohngrundstück, an dem ein Nießbrauch zu Gunsten der Lebensgefährtin des Verstorbenen bestellt werden soll.
Grds. ist das Mietwohngrundstück § 13c begünstigt. Der Nießbrauch ist gem. § 10 (5) Nr. 2 als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.
nun bin ich in einer probeklausur hingegangen und habe den gemeinen wert des Nießbrauches gem. § 10 (6) S. 5 ErbStG mit 90% angesetzt.
Nun stand in den Lösungshinweisen nur lappidar, dass der Nießbrauch zu 100% abzuziehen ist, da dieser bei der Bewertung des MWG ausser Acht gelassen wurde und dies auch nicht dem § 10 (6) 5 ErbStG.
Ich verstehe das nicht. Könnte mir das bitte mal einer erklären bzw. eine amtliche Fundstelle hierfür nennen?
Danke im Voraus
Tax