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Nießbrauch und § 13c ErbStG
20.07.2011, 06:45
Beitrag: #2
RE: Nießbrauch und § 13c ErbStG
Hallo,

mir fällt dazu "Generation skipping" ein.

Passt nur nicht so ganz zum dargestellten Sachverhalt, da dies meines beschränkten Wissens nach nur zu Lebzeiten geht.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Nießbrauch und § 13c ErbStG - zaunkönig - 20.07.2011 06:45

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