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§ 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer
27.05.2011, 12:45
Beitrag: #7
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer
Vom Wortlaut her, kann man das ohne weiteres so sehen wie das FA, denn es wird dort nicht unterschieden, ob es abziehbare oder nicht abziehbar BA/WK sind. Lt. Gesetz: "soweit dieAufwendungen nicht BA oder WK darstellen".

Vor allem wenn man den nächsten Halbsatz mit den Sonderausgaben und agB beachtet, der da explizit anders formuliert lautet: "soweit sie nicht als SA oder agB berücksichtigt worden sind". Hieraus folgt nämlich auch lt. BMF, dass z. B. Aufwendungen, die grundsätzlich agB sind, sich wegen der zumutbaren Belastung aber nicht ausgewirkt haben, nach § 35a begünstigt sind.

Allerdings finde ich den Gesetzeswortlaut zumindest auslegungsfähig und nach Sinn und Zweck der Norm dürfte fraglich sein, ob da die Steuerermäigung für Aufwendungen für ein "nicht abzugsfähiges Arbeitszimmer" ausgeschlossen werden soll.
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RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - meyer - 27.05.2011 12:45

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