17.05.2011, 16:26
Mal wieder ein Spezialproblem.
Hochschullehrer verf�gt �ber ein h�usliches AZ. T�tigkeit mehr als 50% der gesamten T�tigkeit dort, aber nat�rlich anderer Arbeitsplatz vorhanden
Soll hei�en: Bis 2006 bis 1.250 EUR abziehbar, jetzt vorbehaltlich neu anh�ngiger Verfahren nicht mehr.
Arbeitszimmer ist ziemlich gro�, d. h. die hierauf entfallenden Betr�ge sind nicht ganz gering.
FA sagt: AZ zwar nicht abzugsf�hig, aber dem Grunde nach WK (nur eben nicht abziehbare), damit von der Steuererm��igung nach � 35a EStG ausgeschlossen.
Vom Gesetzeswortlaut d�rfte dies auch zumindest vertretbar sein, da es insoweit von der Formulierung m�glicherweise nicht darauf ankommt, dass die WK auch abziehbar sind.
Hatte da schon mal jemand was dazu?
Von der Systematik erschlie�t sich mir das n�mlich nicht, scheint mir eher eine schlecht gemachte Gesetzesformulierung zu sein.
Da w�re n�mlich jemand mit (steuersch�dlich) gemischt genutztem Arbeitszimmer besser dran als jemand mit nur beruflich genutztem, aber nicht abziehbarem Arbeitszimmer.
Argument w�re ja so ungef�hr: Arbeitszimmer kein Abzug, da Abzugsbeschr�nkung, weil es in die h�usliche Sph�re integriert ist.
� 35a: Keine Beg�nstigung, weil nicht Privathaushalt sondern Werbungskosten = beruflicher Bereich.
Widerspricht sich, abgesehen von der Ungleichbehandlung irgendwie. Ich w�rde daher damit argumentieren, dass dies so ausgelegt werden muss, dass im Falls von nichtabziehbaren WK eine Beg�nstigung anch � 35a EStG zu gew�hren ist (bin allerdings nicht restlos vom Erfolg �berzeugt).
Hat jemand schon so etwas durchgefochten oder kennt ein anh�ngiges Verfahren?
Die bisher von mir befragten Kommentare gehen auf einen solchen Fall nicht explizit ein sondern unterstellen offenbar immer abziehbare Arbeitszimmer.
Hochschullehrer verf�gt �ber ein h�usliches AZ. T�tigkeit mehr als 50% der gesamten T�tigkeit dort, aber nat�rlich anderer Arbeitsplatz vorhanden
Soll hei�en: Bis 2006 bis 1.250 EUR abziehbar, jetzt vorbehaltlich neu anh�ngiger Verfahren nicht mehr.
Arbeitszimmer ist ziemlich gro�, d. h. die hierauf entfallenden Betr�ge sind nicht ganz gering.
FA sagt: AZ zwar nicht abzugsf�hig, aber dem Grunde nach WK (nur eben nicht abziehbare), damit von der Steuererm��igung nach � 35a EStG ausgeschlossen.
Vom Gesetzeswortlaut d�rfte dies auch zumindest vertretbar sein, da es insoweit von der Formulierung m�glicherweise nicht darauf ankommt, dass die WK auch abziehbar sind.
Hatte da schon mal jemand was dazu?
Von der Systematik erschlie�t sich mir das n�mlich nicht, scheint mir eher eine schlecht gemachte Gesetzesformulierung zu sein.
Da w�re n�mlich jemand mit (steuersch�dlich) gemischt genutztem Arbeitszimmer besser dran als jemand mit nur beruflich genutztem, aber nicht abziehbarem Arbeitszimmer.
Argument w�re ja so ungef�hr: Arbeitszimmer kein Abzug, da Abzugsbeschr�nkung, weil es in die h�usliche Sph�re integriert ist.
� 35a: Keine Beg�nstigung, weil nicht Privathaushalt sondern Werbungskosten = beruflicher Bereich.
Widerspricht sich, abgesehen von der Ungleichbehandlung irgendwie. Ich w�rde daher damit argumentieren, dass dies so ausgelegt werden muss, dass im Falls von nichtabziehbaren WK eine Beg�nstigung anch � 35a EStG zu gew�hren ist (bin allerdings nicht restlos vom Erfolg �berzeugt).
Hat jemand schon so etwas durchgefochten oder kennt ein anh�ngiges Verfahren?
Die bisher von mir befragten Kommentare gehen auf einen solchen Fall nicht explizit ein sondern unterstellen offenbar immer abziehbare Arbeitszimmer.