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§ 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer
17.05.2011, 23:10
Beitrag: #4
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer
Hallo,

Wer sagt denn dass es nicht bewusst so gestrickt wurde und sich irgend ein Ministeriler Sachbearbeiter eine Prämie damit verdient hat?

Es ist gesetzlich tatsächlich so. Wenn es WK oder BA sein können, dann kein 35a EStG, unabhängig ob es tatsächlich abzugsfähig ist oder es sich steuerlich bemerkbar macht.

Urteile sind mir zur Thematik nicht bekannt. Halte es im Augenblick auch für fraglich, ob da ein FG im Sinne des Steuerpflichtigen entscheidet. Spätestens wenn der BFH angerufen würde, könnte ich mir vorstellen, dass er das Gesetz für gut heißt, selbst wenn ein verschwindend geringer Teil der Bevölkerung dadurch benachteiligt würde.

Allerdings könnte der Sachverhalt im Hinblick auf anhängige Verfahren durchaus wieder interessant werden.
War da nicht schon irgendwo was zu lesen, dass bestimmte Berufsgruppen grundsätzlich ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt bekommen, selbst wenn Ihnen am Dienstort ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Damit sind doch die Lehrer wieder in den Genuss des Abzugs versetzt worden bzw. sollen versetzt werden.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - zaunkönig - 17.05.2011 23:10

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