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§ 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer
17.05.2011, 16:49
Beitrag: #2
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer
Das gleiche Problem hatte ich auch bereits, aber offene Verfahren sind mir dazu bisher nicht bekannt geworden.

Der Interessengegensatz ist ähnlich der Problematik beim Gewerbetreibenden, der sein Arbeitszimmer im eigengenutzten Haus nur mit 1250 absetzen kann, aber dafür bei Entnahme die vollen stillen Reserven versteuern muss...

schönen Tag noch

phönix
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RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - phönix - 17.05.2011 16:49

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