§ 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer
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17.05.2011, 16:26
Beitrag: #1
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§ 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer
Mal wieder ein Spezialproblem.
Hochschullehrer verfügt über ein häusliches AZ. Tätigkeit mehr als 50% der gesamten Tätigkeit dort, aber natürlich anderer Arbeitsplatz vorhanden Soll heißen: Bis 2006 bis 1.250 EUR abziehbar, jetzt vorbehaltlich neu anhängiger Verfahren nicht mehr. Arbeitszimmer ist ziemlich groß, d. h. die hierauf entfallenden Beträge sind nicht ganz gering. FA sagt: AZ zwar nicht abzugsfähig, aber dem Grunde nach WK (nur eben nicht abziehbare), damit von der Steuerermäßigung nach § 35a EStG ausgeschlossen. Vom Gesetzeswortlaut dürfte dies auch zumindest vertretbar sein, da es insoweit von der Formulierung möglicherweise nicht darauf ankommt, dass die WK auch abziehbar sind. Hatte da schon mal jemand was dazu? Von der Systematik erschließt sich mir das nämlich nicht, scheint mir eher eine schlecht gemachte Gesetzesformulierung zu sein. Da wäre nämlich jemand mit (steuerschädlich) gemischt genutztem Arbeitszimmer besser dran als jemand mit nur beruflich genutztem, aber nicht abziehbarem Arbeitszimmer. Argument wäre ja so ungefähr: Arbeitszimmer kein Abzug, da Abzugsbeschränkung, weil es in die häusliche Sphäre integriert ist. § 35a: Keine Begünstigung, weil nicht Privathaushalt sondern Werbungskosten = beruflicher Bereich. Widerspricht sich, abgesehen von der Ungleichbehandlung irgendwie. Ich würde daher damit argumentieren, dass dies so ausgelegt werden muss, dass im Falls von nichtabziehbaren WK eine Begünstigung anch § 35a EStG zu gewähren ist (bin allerdings nicht restlos vom Erfolg überzeugt). Hat jemand schon so etwas durchgefochten oder kennt ein anhängiges Verfahren? Die bisher von mir befragten Kommentare gehen auf einen solchen Fall nicht explizit ein sondern unterstellen offenbar immer abziehbare Arbeitszimmer. |
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§ 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - meyer - 17.05.2011 16:26
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - phönix - 17.05.2011, 16:49
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - meyer - 17.05.2011, 19:35
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - zaunkönig - 17.05.2011, 23:10
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - meyer - 19.05.2011, 13:18
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - Opa - 27.05.2011, 09:08
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - meyer - 27.05.2011, 12:45
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