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Kirchensteuer als Sonderausgabe?
22.12.2010, 09:00
Beitrag: #14
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Hallo,

ich gehöre in diesem Fall nun einmal zu der großen Gruppe der Zweifler der EST-Kommentatoren, und befinde mich damit in erlauchter Gesellschaft.

Das entscheidende Argument ist wohl eher das BFH-Urteil von 1960, dass hier - schon im Leitsatz - dezidiert auf die Abzugsmöglichkeit der Kirchensteuer des Erblassers beim Erben abstellt. Und insoweit würde ich dann auch beide Urteile zitieren.


Der BFH war 1957 der Meinung, dass die Rechtsstellung des Erben so stark ist, dass er, ungeachtet der vermögensrechtlichen Bereicherung, in die vollständige Rechtsposition des Erblassers eintritt. Die damit verbundene Aufwandsbeseitigung (Übernahme der Schuld) so verpflichtend ist, dass ihm der Sonderausgabenabzug zuzurechnen ist.

Das Gegenargument der Verwaltung kann sich letztlich nur darauf beschränken, dass hier zwei völlig verschiedene Rechtssubjekte (Erblasser und Erbe) vorhanden sind, und dass die Übernahme fremder Verpflichtungen nicht zu eigenem abzugsfähigem Aufwand führen kann.

Lassen wir es dahingestellt, ob es zu einer Kontroverse und anschließendem Klageverfahren mit der Verwaltung kommt. Allerdings mag ich dies auch nicht ausschließen wollen, wenn es hier um beträchtliche Beträge geht.


Insoweit Ansatz der Kirchensteuer bei den Erben und abwarten. Mit den BFH-Urteilen ist die eigene Rechtsposition doch recht stark, zumal es bis heute weder im Gesetz noch in den Verwaltungsanweisungen eine nähere oder gegenteilige Regelung zu geben scheint.


Danke für den konstruktiven Meinungsaustausch.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe? - zaunkönig - 22.12.2010 09:00

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