Kirchensteuer als Sonderausgabe?
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21.12.2010, 22:36
Beitrag: #11
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Die Erbschaftsteuer finde ich hier nicht spannend, den SA-Abzug hingegen sehr.
Gefunden habe ich auch nichts, was aber auch daran liegen kann, dass ich nicht genug gesucht habe. Also komme ich mal teleologisch: WARUM wird der KiSt-Abzug überhaupt zum Abzug zugelassen, was steckt dahinter? Als lex specialis zu § 12 Nr. 3 muss ein Grund vorliegen, der schwerer wiegt als das Abzugsverbot. Eine Sozialnorm? Dann kann der Abzug bei den Erben nicht versagt werden, da dies ein Verstoß gegen die sozialen Verpflichtungen darstellte. Wer es gern möchte: Damit der Erblasser auch wirklich in den Himmel kommt. Hier würde also der Grund für die Abzugsfähigkeit über den Tod hinauswirken. Keine Ahnung, ob eine solche Argumentation greift, aber die Abzugsfähigkeit der KiSt stammt ja aus einer Zeit, in der solche Vorstellungen durchaus normal waren. Wenn keine Sozialnorm - was dann? ® |
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