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Kirchensteuer als Sonderausgabe?
21.12.2010, 18:45
Beitrag: #10
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
zaunkönig schrieb:Damit bleiben mir zwei Möglichkeiten für die Berücksichtigung der Kirchensteuer:

1. In der ESt-Veranlagung beim Erblasser

oder

2. Als Nachlassverbindlichkeit zum Zeitpunkt des Erbanfalls, aus der Vermögensmasse des Erblassers
Das sehe ich ich auch anders.

1. Wenn er denn für das Jahr noch eine Steuererklärung abgeben muss, dann ja. Sonst ist es in den Steuererklärungen der Erben anzugeben.

2. ja, auch. Nicht oder.
Das eine ist doch ein ESt-Problem, das andere ein ErbSt-Problem.
Es trifft beides zu.
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe? - Petz - 21.12.2010 18:45

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