Kirchensteuer als Sonderausgabe?
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21.12.2010, 17:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.2010 17:45 von zaunkönig.)
Beitrag: #8
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Hallo,
@phoenix Es ist und bleibt die Kirchensteuer des Erblassers und nicht der Erben. Daher kann sie nur im Rahmen seiner einkommensteuerlichen Verhältnisse anerkannt werden, nicht aber bei den Erben selbst. Damit bleiben mir zwei Möglichkeiten für die Berücksichtigung der Kirchensteuer: 1. In der ESt-Veranlagung beim Erblasser oder 2. Als Nachlassverbindlichkeit zum Zeitpunkt des Erbanfalls, aus der Vermögensmasse des Erblassers Ich sehe hier, auch mit höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Möglichkeit, dass steuerrelevante Tatbestände des Erblassers bei der Individualveranlagung der Erben berücksichtigt werden kann. Das zitierte Urteil aus 1957 betrifft die "Vermögenssteuer". Denke nicht, dass hier die Parallele zum Kirchensteuerabzug gezogen werden kann. Worauf bezieht sich denn der Kommentar, außer das er eine persönliche Meinung des Kommentierenden wiederspiegelt? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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