Kirchensteuer als Sonderausgabe?
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21.12.2010, 17:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.2010 17:35 von Buchi.)
Beitrag: #7
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
BFH Urteil vom 01.03.1957 - VI 57/55 U
Entscheidungsstichwort (Thema) Einkommensteuer/Lohnsteuer/Kirchensteuer Leitsatz Vermögensteuern, die ein Steuerpflichtiger in seiner Eigenschaft als Erbe entrichtet, sind als Sonderausgabe abzugsfähig. Zudem aus Frotscher EStG Kommentar: "Für rückständige KiSt, die der Erbe für den Erblasser zahlt, hat der BFH den Abzug als Sonderausgaben zugelassen." Gruß Buchi P.S.: Super aktuelles Urteil, ich weiß ![]() |
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