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Kirchensteuer als Sonderausgabe?
21.12.2010, 17:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.2010 17:35 von Buchi.)
Beitrag: #7
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
BFH Urteil vom 01.03.1957 - VI 57/55 U

Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer/Lohnsteuer/Kirchensteuer

Leitsatz

Vermögensteuern, die ein Steuerpflichtiger in seiner Eigenschaft als Erbe entrichtet, sind als Sonderausgabe abzugsfähig.


Zudem aus Frotscher EStG Kommentar: "Für rückständige KiSt, die der Erbe für den Erblasser zahlt, hat der BFH den Abzug als Sonderausgaben zugelassen."


Gruß Buchi

P.S.: Super aktuelles Urteil, ich weiß Smile
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe? - Buchi - 21.12.2010 17:32

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