Kirchensteuer als Sonderausgabe?
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20.12.2010, 17:55
Beitrag: #1
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Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Hallo zusammen,
die Frage ist eigentlich ziemlich kurz: Können die einzelnen Erben einer Erbengemeinschaft die noch zu entrichtende Kirchensteuer des Erblassers als Sonderausgaben in ihren Einkommensteuererklärungen geltend machen? und wie ist dabei verfahrensrechtlich vorzugehen? ist eine GuE-Feststellungserklärung abzugeben? ich habe bis jetzt nichts konkretes gefunden, ausser dass der Stpfl. Steuerschuldner der Kirchensteuer sein muss. Da die Erben Gesamtrechtsnachfolger sind, tendiere ich dazu, den Sonderausgabenabzug zuzulassen. Danke im Voraus Taxman "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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