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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
06.09.2010, 13:39
Beitrag: #7
RE: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Clematis schrieb:Nein, wurde nicht-den haben wir ja auch erst Anfang August gesehen!
mich machte nur etwas stutzig, dass die Finanzverwaltung den ersten Bescheid von sich aus geändert hat. Ist ja sonst eher nicht der Fall, dass noch mal jemand in dem kurzen Zeitrahmen die Bescheide überprüft. Hat vielleicht der Mandant dagegen Einspruch eingelegt?
Außer Prüfung der Adressierung und Bekanntgabe (Vollmacht) fällt mir da jetzt auch nichts mehr ein
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RE: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Eisvogel - 06.09.2010 13:39

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