Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
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06.09.2010, 12:56
Beitrag: #6
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RE: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Hallo,
wie wäre es denn einfach nur eine Feststellungserklärung abzugeben? Der Feststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid. Wird also ein solcher erlassen, ändert sich auch der Einkommensteuerbescheid. Allerdings weiß ich nicht, wie in Bayern die Veranlagung von gewerblichen Einkünften gehandhabt werden. Ansonsten stehen die Chancen eher schlecht. Eine Anfechtung macht nur dann Sinn, wenn die Finanzverwaltung nicht ordnungsgemäß geschätzt hat, also alle für den Veranlagungszeitraum relevanten Faktoren berücksichtigt hat, oder sogar gar keine Ermittlungen hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen vorgenommen hat. Dann könnte man auf Nichtigkeit klagen (siehe auch FG München 2 V 1909/08). Der erste Steuerbescheid ist, nach meiner Meinung ohnehin nichtig, da hier völlig unzutreffende Besteuerungsgrundlagen vorliegen. Insoweit spielt es auch keine Rolle, ob höhere Einkünfte im neuen Bescheid drin stehen. Es bedarf lediglich des Hinweises auf die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Fatal wäre allerdings ein Hinweis auf die Änderung des ursprünglichen (nichtigen) Steuerbescheids. Hinsichtlich des zweiten Bescheids bleibt anzumerken, dass die Finanzverwaltung nicht verpflichtet ist einen Vorläufigkeitsvermerk bei einer Schätzung einzusetzen. Mir stellt sich die Frage, ob es nicht vielleicht sinnvoller gewesen wäre, wenn der Steuerbescheid "verlustig" gewesen wäre. Der Zug dürfte abgefahren sein. Angesichts der Kurzinfo zum Mandanten auch nicht weiter verwunderlich. Wer derart fahrlässig mit seinen Pflichten umgeht, den trifft einfach irgendwann die Strafe. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Clematis - 06.09.2010, 09:28
RE: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Eisvogel - 06.09.2010, 10:16
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RE: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - zaunkönig - 06.09.2010 12:56
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