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Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
17.08.2010, 18:27
Beitrag: #3
RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
Dragon, alles Gute Smile

ich bin mittlerweile auch im Lehrgang, für nächstes Jahr.

i.Ü. hätte ich wie Showbee geantwortet nur ohne Kommentarfundstellen

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - Taxman - 17.08.2010 18:27

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