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Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - Druckversion

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Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - Dragon - 16.08.2010 21:18

Hallo Gemeinde,

sitze im Hinblick auf meinen zweiten Versuch Sad über den Gesetzen und habe ein kleines Problem.

Bei der Nacherbschaft, kann der Nacherbe beantragen dass Vermögen des Erstverstorbenen nach den Verhältnissen zu besteuern, als wenn er - der Nacherbe - gleich geerbt hätte und nicht der Vorerbe. Soweit so klar.

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 ErbStG ist ein Freibetrag auf den Erbanfall vom Vorerben nur insoweit Ansetzbar, als er hinsichtlich des Erbanfalls zum ursprünglichen Erbes noch nicht verbraucht ist.

Beispiel:

Vater (Witwer) vererbt an seine neue Freundin als Vorerbin 400.000. Diese stirbt ebenfalls kurze Zeit später und nun erbt der Sohn als Nacherbe. Das Erbe von seinem Vater (soll mal unverändert sein) zzgl. dem Vermögen (100.000¤) der Freundin (hatte keinen anderen Erbe und somit alles dem Sohn vermacht).

FB für Sohn in Bezug auf Vater -> 400.000 ¤
FB für Sohn in Bezug auf Freundin-> 20.000 ¤


Sohn stellt Antrag §6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG.

Somit kann/muss er denn Freibetrag in Höhe von 400.000 komplett auf das Vermögen seines Vaters verbraten. Der Verbleibende FB beläuft sich auf 0¤ (400.000 - 400.000).

Soweit verstanden

Abwandlung 1:

Vater hatte nur 390.000 ¤ Freundin 100.000

Sohn stellt Antrag und muss Freibetrag i.H.v 390.000 ¤ auf das Vermögen des Vaters "verballern". Der verbleibende FB beläuft sich auf 10.000 ¤(400.000 - 390.000). Diese kann der Sohn nun auf das Vermögen der Freundin verwurschteln.

Soweit verstanden

Abwandlung 2:

Vater hatte nur 370.000 ¤ Freundin 100.000

Sohn stellt Antrag und muss Freibetrag i.H.v 370.000 ¤ auf das Vermögen des Vaters "verballern". Der verbleibende FB beläuft sich auf 30.000 ¤(400.000 - 370.000).

Wieviel kann der Sohn nun auf das Vermögen der Freundin anwenden? Ich bin der Meinung nur 20.000 ¤ da dies sein maximaler FB in Bezug auf die Freundin ist. 10.000 ¤ verpuffen somit.

Der Kommentar in Haufe und meine Unterlagen geben leider nur die Variante des Abwabdlungfalls 1 wieder, aber wie ist es in Fall 2?

Danke schon mal für Euer Backfeet.


RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - showbee - 16.08.2010 22:36

20.000,-!

Vgl BFH BStBl 99, 235

Zitat:Geht bei Eintritt der Nacherbfolge nicht nur der Nacherbfolge unterliegendes, sondern auch eigenes Vermögen des Vorerben auf den Nacherben über und werden - auf Antrag - beide Vermögensanfälle hinsichtlich der Steuerklasse getrennt behandelt, so sind bei beiden Vermögensanfällen die jeweils für sie maßgeblichen persönlichen Freibeträge zu berücksichtigen. Der Abzug des für das eigene Vermögen des Vorerben zu gewährenden Freibetrags ist jedoch nur insoweit zulässig, als der Freibetrag für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen nicht verbraucht ist.

Das gleich ergibt sich aus dem Kommentar Meincke, § 6 ErbStG Rn 16.

Gruß

showbee


RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - Taxman - 17.08.2010 18:27

Dragon, alles Gute Smile

ich bin mittlerweile auch im Lehrgang, für nächstes Jahr.

i.Ü. hätte ich wie Showbee geantwortet nur ohne Kommentarfundstellen


RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - Dragon - 17.08.2010 20:03

Danke Euch beiden.

Dann hat mich meine Logik ja nicht getrügt. Wobei das mit der Logik im Steuerrecht ja so eine Sache ist.

Hatte heute auch noch mal die Möglichkeit in einen Kommentar zu schauen (Irgendwas vom NWB-Verlag).

Es ist so wie es @showbee geschrieben und wie ihm der BFH ja auch recht gegeben hat.Cool


RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - showbee - 18.08.2010 09:45

Hi,

danke für die Blumen, aber dank beck-online kann ich recht schnell in jedem Kommentar nachschlagen und Fundstellen kopieren. Aus der Hüfte hätte ich auch dasselbe gedacht, aber nicht geantwortet. Bei mir kommt Buchgucken immer vor Kopfzerbrechen.

Mfg

showbee