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Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
16.08.2010, 22:36
Beitrag: #2
RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
20.000,-!

Vgl BFH BStBl 99, 235

Zitat:Geht bei Eintritt der Nacherbfolge nicht nur der Nacherbfolge unterliegendes, sondern auch eigenes Vermögen des Vorerben auf den Nacherben über und werden - auf Antrag - beide Vermögensanfälle hinsichtlich der Steuerklasse getrennt behandelt, so sind bei beiden Vermögensanfällen die jeweils für sie maßgeblichen persönlichen Freibeträge zu berücksichtigen. Der Abzug des für das eigene Vermögen des Vorerben zu gewährenden Freibetrags ist jedoch nur insoweit zulässig, als der Freibetrag für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen nicht verbraucht ist.

Das gleich ergibt sich aus dem Kommentar Meincke, § 6 ErbStG Rn 16.

Gruß

showbee
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RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - showbee - 16.08.2010 22:36

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