Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
06.04.2010, 15:53
Beitrag: #2
RE: § 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
Verloren ist der nie, er wird zunächst auf den Vater übergehen, Stichwort "Fußstapfentheorie".

Danach würde ich sagen, dass der § 82b Abs. 2 EStDV sinngemäß zutrifft:

"Wird das Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr der Veräußerung als Werbungskosten abzusetzen."


kann mich aber auch irren....
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: § 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge - Petz - 06.04.2010 15:53

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation