06.04.2010, 11:49
Hallo Kollegen,
die Catja mal wieder: auf dem Schlauch:
Fall:
Steuerpflichtige hat vor Jahren eine VüV-Immobilie auf die Tochter übertragen, sich aber den nießbrauch vorbehalten, der nach Ihrem Tod auf den Ehemann übergeht.
Nun hat sie vor 2 Jahren heftig in die Immobilie investiert und die Kosten nach § 82b EStDV auf 4 Jahre gestreckt.
Wenn die Mutter jetzt verstirbt, - was passiert dann mit dem Investitionsvolumen aus dem § 82b? Geht das auf den Vater über?
Und was wäre, wenn auf den Nießbrauch verzichtet wird und die Tochter die vermieteinkünfte geltend machen soll?
=> geht der § 82b mit (zunächst zum Vater?)
=> oder ist der dann verloren?
=> und erst recht verloren, wenn die Tochter den Nießbrauch kriegt?
Nachösterliche Grüße, die Catja
die Catja mal wieder: auf dem Schlauch:
Fall:
Steuerpflichtige hat vor Jahren eine VüV-Immobilie auf die Tochter übertragen, sich aber den nießbrauch vorbehalten, der nach Ihrem Tod auf den Ehemann übergeht.
Nun hat sie vor 2 Jahren heftig in die Immobilie investiert und die Kosten nach § 82b EStDV auf 4 Jahre gestreckt.
Wenn die Mutter jetzt verstirbt, - was passiert dann mit dem Investitionsvolumen aus dem § 82b? Geht das auf den Vater über?
Und was wäre, wenn auf den Nießbrauch verzichtet wird und die Tochter die vermieteinkünfte geltend machen soll?
=> geht der § 82b mit (zunächst zum Vater?)
=> oder ist der dann verloren?
=> und erst recht verloren, wenn die Tochter den Nießbrauch kriegt?
Nachösterliche Grüße, die Catja