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§ 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge - Druckversion

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§ 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge - Catja - 06.04.2010 11:49

Hallo Kollegen,

die Catja mal wieder: auf dem Schlauch:

Fall:

Steuerpflichtige hat vor Jahren eine VüV-Immobilie auf die Tochter übertragen, sich aber den nießbrauch vorbehalten, der nach Ihrem Tod auf den Ehemann übergeht.

Nun hat sie vor 2 Jahren heftig in die Immobilie investiert und die Kosten nach § 82b EStDV auf 4 Jahre gestreckt.

Wenn die Mutter jetzt verstirbt, - was passiert dann mit dem Investitionsvolumen aus dem § 82b? Geht das auf den Vater über?
Und was wäre, wenn auf den Nießbrauch verzichtet wird und die Tochter die vermieteinkünfte geltend machen soll?

=> geht der § 82b mit (zunächst zum Vater?)
=> oder ist der dann verloren?
=> und erst recht verloren, wenn die Tochter den Nießbrauch kriegt?

Nachösterliche Grüße, die Catja


RE: § 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge - Petz - 06.04.2010 15:53

Verloren ist der nie, er wird zunächst auf den Vater übergehen, Stichwort "Fußstapfentheorie".

Danach würde ich sagen, dass der § 82b Abs. 2 EStDV sinngemäß zutrifft:

"Wird das Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr der Veräußerung als Werbungskosten abzusetzen."


kann mich aber auch irren....


RE: § 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge - Catja - 06.04.2010 17:17

Danke!
(Ich sollte meine Gesetze auch mal fertiglesen... *schäm*)