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§ 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge - Catja - 06.04.2010 11:49 Hallo Kollegen, die Catja mal wieder: auf dem Schlauch: Fall: Steuerpflichtige hat vor Jahren eine VüV-Immobilie auf die Tochter übertragen, sich aber den nießbrauch vorbehalten, der nach Ihrem Tod auf den Ehemann übergeht. Nun hat sie vor 2 Jahren heftig in die Immobilie investiert und die Kosten nach § 82b EStDV auf 4 Jahre gestreckt. Wenn die Mutter jetzt verstirbt, - was passiert dann mit dem Investitionsvolumen aus dem § 82b? Geht das auf den Vater über? Und was wäre, wenn auf den Nießbrauch verzichtet wird und die Tochter die vermieteinkünfte geltend machen soll? => geht der § 82b mit (zunächst zum Vater?) => oder ist der dann verloren? => und erst recht verloren, wenn die Tochter den Nießbrauch kriegt? Nachösterliche Grüße, die Catja RE: § 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge - Petz - 06.04.2010 15:53 Verloren ist der nie, er wird zunächst auf den Vater übergehen, Stichwort "Fußstapfentheorie". Danach würde ich sagen, dass der § 82b Abs. 2 EStDV sinngemäß zutrifft: "Wird das Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr der Veräußerung als Werbungskosten abzusetzen." kann mich aber auch irren.... RE: § 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge - Catja - 06.04.2010 17:17 Danke! (Ich sollte meine Gesetze auch mal fertiglesen... *schäm*) |