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§ 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
06.04.2010, 11:49
Beitrag: #1
§ 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
Hallo Kollegen,

die Catja mal wieder: auf dem Schlauch:

Fall:

Steuerpflichtige hat vor Jahren eine VüV-Immobilie auf die Tochter übertragen, sich aber den nießbrauch vorbehalten, der nach Ihrem Tod auf den Ehemann übergeht.

Nun hat sie vor 2 Jahren heftig in die Immobilie investiert und die Kosten nach § 82b EStDV auf 4 Jahre gestreckt.

Wenn die Mutter jetzt verstirbt, - was passiert dann mit dem Investitionsvolumen aus dem § 82b? Geht das auf den Vater über?
Und was wäre, wenn auf den Nießbrauch verzichtet wird und die Tochter die vermieteinkünfte geltend machen soll?

=> geht der § 82b mit (zunächst zum Vater?)
=> oder ist der dann verloren?
=> und erst recht verloren, wenn die Tochter den Nießbrauch kriegt?

Nachösterliche Grüße, die Catja

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§ 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge - Catja - 06.04.2010 11:49

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