§ 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
|
06.04.2010, 11:49
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
§ 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
Hallo Kollegen,
die Catja mal wieder: auf dem Schlauch: Fall: Steuerpflichtige hat vor Jahren eine VüV-Immobilie auf die Tochter übertragen, sich aber den nießbrauch vorbehalten, der nach Ihrem Tod auf den Ehemann übergeht. Nun hat sie vor 2 Jahren heftig in die Immobilie investiert und die Kosten nach § 82b EStDV auf 4 Jahre gestreckt. Wenn die Mutter jetzt verstirbt, - was passiert dann mit dem Investitionsvolumen aus dem § 82b? Geht das auf den Vater über? Und was wäre, wenn auf den Nießbrauch verzichtet wird und die Tochter die vermieteinkünfte geltend machen soll? => geht der § 82b mit (zunächst zum Vater?) => oder ist der dann verloren? => und erst recht verloren, wenn die Tochter den Nießbrauch kriegt? Nachösterliche Grüße, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
§ 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge - Catja - 06.04.2010 11:49
RE: § 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge - Petz - 06.04.2010, 15:53
RE: § 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge - Catja - 06.04.2010, 17:17
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste