Altersvorsorgeaufwand Verböserung ?
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23.02.2010, 15:58
Beitrag: #14
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ?
Ich hab das schon verstanden.
Nach Schema F müsste jetzt auf die Verböserung hingewiesen werden, woraufhin der Einspruch entweder zurückgenommen wird, oder bei keiner Antwort wird die Verböserung vorgenommen, also neuer Bescheid. Später dann (egal ob Einspruch zurück, oder Änderung) kommt von der Zulagenstelle dann eine Abweichung vom Antrag --> Änderung aufgrund § 91. Teilweise kommt es hier auch zu Abweichungen bei den Kindern ü. 18 (Ausbildung beendet; EK-Grenze überschritten usw.). Und hier versuche ich mit den Bearbeitern zu reden, es liegen zu lassen, bis sich die Zulagenstelle meldet, was nicht immer möglich ist. Der Rest war nur meine geläufige Tirade an das Ganze ansich. ;-) |
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