22.02.2010, 19:22
Vorweg: Es gibt Sachen, da hab ich keine Ahnung von, § 10a EStG und seine Auswüchse ab §§ 79ff EStG gehören dazu.
Ich habe Einspruch gegen ESt-Bescheid und Feststellung nach § 10a EStG. Das Finanzamt hat bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 EStG die Kinder (2) vergessen. Bei meinem Fall ist der Sonderausgabeabzug günstiger. Nun kommt Einspruch Euer Ehren mit dem Hinweis, dass die Altervorsorgebeträge nicht nachvollzogen werden können. Das FA prüft und stellt fest, dass die Kinder nicht berücksichtigt wurden. Bei Berücksichtigung der Kinder erhöht sich jedoch die ESt und der Feststellungsbetrag nach § 10a EStG verringert sich.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1. Welche Auswirkungen hat eine Minderung des Feststellungsbetrages nach § 10a Abs. 4 EStG?
2. Zurück zur Einkommensteuer
Diese erhöht sich, da nunmehr auch die Kinderzulagen der festgesetzen Steuer hinzugerechnet werden. Insgesamt ist der Sonderausgabenabzug aber immer günstiger als die reinen Zulagen (incl. Kinderzulagen).
Die Erhöhung der festzusetzenden Einkommensteuer stellt für mich eine glasklare Verböserung dar. Dies wurde beantragt vom Steuerberater. Das FA hat auch schon darauf hingewiesen, dass sich die Einkommensteuer erhöht, wenn jetzt die Kinder berücksichtigt werden. Der Steuerberater hüllt sich in Schweigen.
Was also übersehe ich hier? Ist meine Verböserung am Ende doch keine?
Ich habe Einspruch gegen ESt-Bescheid und Feststellung nach § 10a EStG. Das Finanzamt hat bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 EStG die Kinder (2) vergessen. Bei meinem Fall ist der Sonderausgabeabzug günstiger. Nun kommt Einspruch Euer Ehren mit dem Hinweis, dass die Altervorsorgebeträge nicht nachvollzogen werden können. Das FA prüft und stellt fest, dass die Kinder nicht berücksichtigt wurden. Bei Berücksichtigung der Kinder erhöht sich jedoch die ESt und der Feststellungsbetrag nach § 10a EStG verringert sich.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1. Welche Auswirkungen hat eine Minderung des Feststellungsbetrages nach § 10a Abs. 4 EStG?
2. Zurück zur Einkommensteuer
Diese erhöht sich, da nunmehr auch die Kinderzulagen der festgesetzen Steuer hinzugerechnet werden. Insgesamt ist der Sonderausgabenabzug aber immer günstiger als die reinen Zulagen (incl. Kinderzulagen).
Die Erhöhung der festzusetzenden Einkommensteuer stellt für mich eine glasklare Verböserung dar. Dies wurde beantragt vom Steuerberater. Das FA hat auch schon darauf hingewiesen, dass sich die Einkommensteuer erhöht, wenn jetzt die Kinder berücksichtigt werden. Der Steuerberater hüllt sich in Schweigen.
Was also übersehe ich hier? Ist meine Verböserung am Ende doch keine?