Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Abgabenordnung/FGO (/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? (/showthread.php?tid=1559) Seiten: 1 2 |
Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Kiharu - 22.02.2010 19:22 Vorweg: Es gibt Sachen, da hab ich keine Ahnung von, § 10a EStG und seine Auswüchse ab §§ 79ff EStG gehören dazu. Ich habe Einspruch gegen ESt-Bescheid und Feststellung nach § 10a EStG. Das Finanzamt hat bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 EStG die Kinder (2) vergessen. Bei meinem Fall ist der Sonderausgabeabzug günstiger. Nun kommt Einspruch Euer Ehren mit dem Hinweis, dass die Altervorsorgebeträge nicht nachvollzogen werden können. Das FA prüft und stellt fest, dass die Kinder nicht berücksichtigt wurden. Bei Berücksichtigung der Kinder erhöht sich jedoch die ESt und der Feststellungsbetrag nach § 10a EStG verringert sich. Nun stellen sich mir folgende Fragen: 1. Welche Auswirkungen hat eine Minderung des Feststellungsbetrages nach § 10a Abs. 4 EStG? 2. Zurück zur Einkommensteuer Diese erhöht sich, da nunmehr auch die Kinderzulagen der festgesetzen Steuer hinzugerechnet werden. Insgesamt ist der Sonderausgabenabzug aber immer günstiger als die reinen Zulagen (incl. Kinderzulagen). Die Erhöhung der festzusetzenden Einkommensteuer stellt für mich eine glasklare Verböserung dar. Dies wurde beantragt vom Steuerberater. Das FA hat auch schon darauf hingewiesen, dass sich die Einkommensteuer erhöht, wenn jetzt die Kinder berücksichtigt werden. Der Steuerberater hüllt sich in Schweigen. Was also übersehe ich hier? Ist meine Verböserung am Ende doch keine? RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Petz - 22.02.2010 19:35 Meiner Meinung nach hast du hierfür sogar eine eigene Änderungsvorschrift, nämlich § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG. Spätestens nach dem Datenabgleich mit der Zulagestelle in Berlin müsste der Bescheid sowieso geändert werden. RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Kiharu - 22.02.2010 19:46 Super. Ich danke Dir. Dann kann ich morgen fröhlich ändern ohne echte Verböserung. RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Opa - 22.02.2010 19:57 Es ist wie Petz geschrieben, schon öfter erlebt (positiv u. negativ). RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Kiharu - 22.02.2010 21:12 Da bin ich kleine Pingeltante schon wieder. Zitat:Ergibt die Überprüfung eine Abweichung von dem in der Steuerfestsetzung berücksichtigten Sonderausgabenabzug nach § 10a oder der gesonderten Feststellung nach § 10a Absatz 4 , ist dies dem Finanzamt mitzuteilen; die Steuerfestsetzung oder die gesonderte Feststellung ist insoweit zu ändern. § 91 Abs. 1 Satz 4 würde doch nur gehen, wenn ich irgendeine Mitteilung von der zentralen Stelle oder so hätte. Hab ich aber nicht. Kommt vielleicht noch, weiss ich aber nicht. Bisher hab ich nur den Einspruch Was also nun? Der Fehler liegt ja eindeutig beim FA. RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Petz - 22.02.2010 21:16 Da kann man auch anrufen und den Sachverhalt abklären.... Sonst müsstest du ja jetzt im Rahmen des Einspruchs ändern und nach der Mitteilung schon wieder... Das kann's ja nicht sein. RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Kiharu - 22.02.2010 21:45 Zitat:Sonst müsstest du ja jetzt im Rahmen des Einspruchs ändern und nach der Mitteilung schon wieder... Ne, es geht einfach nur darum, ob ich jetzt ändere oder auf die Mitteilung warte. Ohne Mitteilung wärs m.E. eine Verböserung und da wird wohl der Berater, wenn ich das böse Wort in den Mund nehme, den Einspruch zurücknehmen. Die Änderung würde sich also nur zeitlich verzögern. Anrufen? Da werde ich mal morgen die Leute fragen, die sich damit auskennen. Wann hab ich schon mal so einen Fall auf dem Tisch? RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Petz - 22.02.2010 21:49 Kiharu schrieb:Anrufen? Da werde ich mal morgen die Leute fragen, die sich damit auskennen. Wann hab ich schon mal so einen Fall auf dem Tisch? Ich auch nicht, Gott sei Dank. Aber ich weiß es von unseren Teilbezirken, die haben dort oft mit zu tun, weil es oft Abweichungen bzgl. der Kinderanzahl gibt. Es werden nämlich gerne "Zählkinder" vergessen und schon stimmt der Datenabgleich nicht mehr. RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Kiharu - 22.02.2010 21:50 Danke für den Tipp! RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Opa - 23.02.2010 13:52 Ich hab es daher auch schon mehrfach erlebt, daß ich aufgrund der Riester-Rente 4x einen geänderten Bescheid bekommen habe. Wahrscheinlich ist es am Bessten mit dem Berater absprechen, daß der Fall ruht, bis sich die Zulagenstelle meldet. Spart zumindest Aufwand. |