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Altersvorsorgeaufwand Verböserung ?
23.02.2010, 15:29
Beitrag: #12
RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ?
Klar, wenn das einer deiner "Freunde" ist. Big Grin

Ich hab mich teilweise mit den Bearbeitern abgesprochen, die haben es dann im Schrank vergessen, bis eben letztlich die Mitteilung der Zulagenstelle kam, mit der genauen Berechnung.

Das Problem besteht ja auch teilweise darin, daß die Bescheinigungen erst im April, aber auch erst im Sept. (speziell die VBL) erst erstellt und den Mandanten zugesandt werden. Dann ist der Steuerbescheid aber bereits bestandskräftig und die "Bescheinigung nach 10a..." ist eben kein Änderungsgrund für den Steuerbescheid, und der § 91 kommt nicht zum tragen, da nur eine Günstigerprüfung mgl. wäre. Mir wollte man voriges Jahr sogar RdV nicht gewähren, obwohl ich klar darlegen konnte, daß eine Riesterrente besteht, aber die Bescheinigung eben später noch kommt.
Aber das ist eben, wie das ganze Gesetz, nicht praktikabel und undurchsichtig, aber ich glaub ich hab mich hier schonmal darüber aufgeregt..
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Opa - 23.02.2010 15:29

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