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Altersvorsorgeaufwand Verböserung ?
23.02.2010, 14:14
Beitrag: #11
RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ?
Warum sollte der Einspruch ruhen? Unabhängig davon, dass der Berater einer meiner Freunde von der "schwarzen Liste" ist, da er er sich nie rührt, bekommt er nur noch einen Schriebs von mir, dass ich zu Ungunsten seiner Mandantin ändere oder er seinen Einspruch zurücknehmen muss. Frist zur Beantwortung 2 Wochen und gut ist's. Wer sich seit November nach der Einspruchseinlegung nicht rührt und nur um des Stunkmachens Einspruch einlegt (2 gibt noch 2 weitere Punkte), der muss jetzt auch die Kröte der Verböserung hinnehmen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Kiharu - 23.02.2010 14:14

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